Dauer und Leistungsumfang

  • Ein Kochkurs / Koch-Event dauert in der Regel etwa 3,5 bis 5 Stunden. Der Kursbeitrag umfasst alle Kosten für Lebensmittel, Rezepte und begleitende Getränke (Begrüßungsgetränk, Softdrinks und Wein). Außer ein Kochkurs / Koch-Event ist anders beschrieben !
  • Die Anmeldung kann über das Buchungssystem auf der Seite www.gaumencunst.de, per email, Telefax, per Post, dem Internetportal www.kochschule.de, persönlich oder telefonisch erfolgen. Die Teilnehmerzahl der Kurse ist begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  • Nach Eingang der Bezahlung wird Ihnen eine Auftragsbestätigung per email zugesandt.
  • Liegt eine Anmeldung, aber keine fristgerechte Zahlung vor, gilt der Kurs als nicht gebucht, dies entbindet allerdings nicht vom Vertragsabschluss. Der Platz kann dann an einen anderen Teilnehmer vergeben werden.

Zahlungen erfolgen auf folgendes Konto:

Oliver Schendzielorz
Volksbank Göppingen
Konto: 610 959 000
BLZ: 610 605 00
IBAN: DE94610605000610959000
BIC: GENODES1VGP

Vertragsschluss

  • 1. Mit der Anmeldung bzw. Buchung zur Teilnahme an einer Veranstaltung (Kochkurs / Koch-Event), welche schriftlich per Post, Fax, Mail, über dem Internetportal www.kochschule.de per direkter Internetbuchung oder persönlich erfolgen kann, vereinbaren der buchende Teilnehmer/in und der Veranstalter verbindlich den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzender Angaben, die während des Kauf oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden.
  • 2. Nach Anmeldung erhalten Sie vom Veranstalter eine Rechnung, die per Internet oder Post verschickt wird. Nach Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters erhalten Sie umgehend eine verbindliche Anmeldebestätigung.
  • 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen. Abweichungen muss der Teilnehmer unverzüglich dem Veranstalter mitteilen. Sollte der Teilnehmer 7 Tage nach Bestellung oder 3 Tage vor dem Termin zur Durchführung des Kurses/Events keine Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet sich umgehend mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.
  • 4. Der Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Teilnehmern aus dem Vertrag und versichert, dass diese die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung erfüllen.

Leistungen, Leistungsänderungen, Preise

  • 1. Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen.
  • 2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.
  • 3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt. Der Veranstalter ist berechtigt den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende des Kurses/Veranstaltung) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.
  • 4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise inkl. MwSt. in Euro. Es sei denn, im zugrunde liegenden Vertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

  • 1. Der Teilnehmer kann bis 7 Tage vor Beginn, jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
  • 2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht dem Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu: Bei Veranstaltung gilt gebucht ist gebucht und nur im gegenseitigen Einvernehmen zu stornieren.
  • 3. Dies gilt nicht für Firmenanmeldungen. Im Falle der Stornierung von Firmen- bzw. Gruppenanmeldungen sowie bei Stornierungen der Teilnahme von Einzelpersonen – sofern letztgenannte weniger als 12 Tage vor dem Kurs erfolgt – werden Kursgebühren nicht erstattet.
  • 4. Dem Teilnehmer ist es gestattet, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist nach Prüfung der Sachlage durch den Veranstalter, der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
  • 5. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
  • 6. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungstermins und des Ortes besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat der Veranstalter Anspruch auf eine pauschale Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene Aufwendungen. Der Restbetrag (Veranstaltungspreis abzüglich der Rücktritts- oder Stornokosten) wird vom Veranstalter an den Teilnehmer unbar ausgezahlt.
  • 7. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich kostenfrei möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

Rücktritt durch den Veranstalter

  • 1. Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Beschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten:
  • a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Reservierungsbestätigung/Bestätigung angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Angaben in der jeweiligen Ausschreibung verwiesen (z.B. vorbehaltlich des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl).
  • b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage der Veranstaltung (Kochkurs/Events) unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
  • 2. Ein Rücktrittsrecht besteht, wenn der Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung für nicht zumutbar befindet, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird.
  • 3. Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1-2 durch den Veranstalter wird der Kaufpreis auf Wunsch unbar an den Teilnehmer zurückgezahlt, oder der Teilnehmer bekommt eine Gutschrift für einen anderen Kochkurs / Koch-Event seiner Wahl.
  • 4. Wird das Event nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Unterkünften des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Veranstalter ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Der Veranstalter hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.
  • 5. Der Veranstalter kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt der Veranstalter in den obengenannten Fällen, so behält er den Anspruch auf den gesamten Veranstaltungspreis.

Ausfall

  • Sofern bei einer Veranstaltung bzw. Kochkurs / Koch-Event eine bestimmte technische Einrichtung, Veranstaltungsort oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung, Veranstaltungsort oder Person am Veranstaltungstag nicht zur Verfügung steht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Durchführung des Events, auch kurzfristig, abzusagen bzw. wenn möglich durch einen gleichwertigen Ersatz zu ersetzen.
  • Im Falle des Ausfalls wird der bereits gezahlte Preis unbar an die Teilnehmer zurückgezahlt.

Gutscheine

  • Gutscheine bekommen erst durch die Bezahlung Ihre Gültigkeit. Eine Anmeldung zu einem Kochkurs mit einem noch nicht bezahlten Gutschein ist nicht möglich. 
  • Gutscheine haben die Gültigkeit von 36 Monaten nach dem Tag der Ausstellung.
  • Sollte der Gutschein nicht in diesem Zeitraum eingelöst werden, kann dieser vor Ablauf der Frist schriftlich oder telefonisch verlängert werden.
  • Gutscheine können schriftlich, telefonisch, per email oder im Internet unter „Gutschein für einen Kochkurs nach Wahl“ bestellt werden. Bezahlung der Gutscheine erfolgt innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bestellung des Gutscheins.
  • Nach Eingang der Bezahlung wird der Gutschein mit den von Ihnen angegebenen Daten, an die von Ihnen angegebene Person / Adresse per Post oder auf digitalem Weg versendet.
  • Für Porto, Verpackung und Bearbeitungsaufwand kann Ihnen je nach Aufwand und Anforderungen ein Aufpreis berechnet werden.
  • Gutscheine die auf einen Termin festgelegt werden, verlieren Ihre Gültigkeit bei Nicht-Einlösung. Bei Änderung oder Rückgabe des gekauften Gutscheins, berechnen wir Ihnen eine Aufwandspauschale von EUR 8,00 inkl. MwSt.

Hausordnung und Haftung

  • Für falsche Interpretationen der Rezepte und deren Resultate wird keine Haftung übernommen.
  • Die Einrichtung und die Arbeitswerkzeuge müssen pfleglich behandelt werden.
  • Für Schäden an Kleidung oder sonstigen Sachen sowie für körperliche Schäden trägt jeder Teilnehmer das Risiko selbst, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten der Kochschule vorliegt.
  • Die Hinweise der Kochdozenten und Servicemitarbeiter sind zu beachten und zu befolgen.

Hygiene

  • Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die folgenden Regeln der Hygiene einzuhalten:
  • Bei Kursbeginn und nach Toilettenbesuchen müssen die Hände mit Wasser und Seife gewaschen werden.
  • Aus hygienischen Gründen und um die Privatkleidung zu schützen, sollten Schürzen getragen werden, die von der Kochschule zur Verfügung gestellt werden.
  • Alle Hinweise der Kursleitung zum hygienischen Umgang mit den Lebensmitteln müssen befolgt werden.
  • Personen mit offenen, eitrig entzündeten Wunden an den Händen oder Unterarmen werden von der Teilnahme am Kursus ausgeschlossen.
  • Das gleiche gilt für Personen, die Fieber, eine Erkältung mit Husten und/oder Schnupfen oder Durchfall haben.

Rechtswahl und Gerichtsstand

  • 1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
  • 2. Sitz des Gerichtsstandes ist Geislingen / Steige

Schlußbestimmungen

Alle Veröffentlichungen verlieren ihre Gültigkeit mit dem Erscheinen einer neuen Ausgabe. Änderungen aller Preise und Inhalte der Kurse bleiben vorbehalten.

Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS) gemäß Art. 14 Abs. 1 der EU Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung)

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr

  • Stand: Mai 2021

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Telefon: 07331-441777
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